| 1. |
Anfertigung von Fotokopien
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DIN A 4: € -,50 pro Kopie DIN A 3: € 1,- pro Kopie Größer als DIN A 3: € 10,- zuzüglich der Kosten des mit der Herstellung der Fotokopie beauftragten Fachgeschäftes
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| 2. |
Anfertigung von fotografischen Reproduktionen
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€ 10,- zuzüglich der Kosten des mit der fotografischen Reproduktion beauftragten Fachgeschäftes. Die Negative verbleiben im Bayerischen Wirtschaftsarchiv.
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| 3. |
Anfertigung von digitalen Abbildungen /Scans
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€ 10,- pro Abbildung /Scan
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| 4. |
Verwertung von Fotokopien, fotografischen Reproduktion und digitalen Abbildungen
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4.1. |
Veröffentlichung
Publikationen:
bei einer Auflagenhöhe bis 2.000 Exemplare: € 20,- pro Fotokopie/Repro/Scan
bei einer Auflagenhöhe bis 5.000 Exemplare: € 25,- pro Fotokopie/Repro/Scan
bei einer Auflagenhöhe über 5.000 Exemplare: € 35,- pro Fotokopie/Repro/Scan
Buchumschläge und Covers: € 60,- pro Fotokopie/Repro/Scan + Auflagenhöhe (s. oben)
Ausstellungen: € 20,- pro Fotokopie/Repro/Scan
Postkarten und Kalender: € 25,- pro Fotokopie/Repro/Scan + Auflagenhöhe (s. oben)
Bei Neuauflage bzw. zusätzlicher fremdsprachiger Ausgabe sind 50 % des Entgeltes für die Erstauflage zu entrichten.
Internet (zu gewerblichen Zwecken): € 100,- pro Fotokopie/Repro/Scan zuzüglich der Herstellungskosten (s.oben)
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4.2. |
Wiedergabe in Rundfunkproduktionen, TV-Produktionen und Spielfilmen:
Einmalige Ausstrahlung bewegter Bilder: € 250,- pro angefangene Sendeminute
Einmalige Ausstrahlung stehender Bilder: € 135,- (Einblenddauer bis 10 Sekunden; je weitere 10 Sekunden: € 30,-)
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4.3. |
Sonstige gewerbliche Nutzung:
€ 100,- pro Fotokopie/Repro/Scan zuzüglich der Herstellungskosten (s.oben)
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Eventuell bestehende Urheberrechte Dritter sind durch die Bezahlung obenstehender Entgelte nicht abgelöst
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| 5. |
Entgelt für die Archivbenutzung zu gewerblichen Zwecken
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Für die Bereitstellung von Archivalien im Lesesaal des Bayerischen Wirtschaftsarchivs berechnet der Förderkreis Bayerisches Wirtschaftsarchiv e.V.
je angefangene Halbstunde € 15,-
Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte durch Mitarbeiter des Bayerischen Wirtschaftsarchivs berechnet der Förderkreis Bayerisches Wirtschaftsarchiv e.V.
je angefangene Halbstunde € 25,-
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| 6. |
Entgeltbefreiung |
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Das Entgelt gemäß Ziffer 1und 3 entfällt:
- für die bayerischen Industrie- und Handelskammern;
- für Archive, Museen und sonstige Institutionen, sofern mit diesen ein wechselseitiger Entgelt- bzw. Gebührenverzicht vereinbart ist;
- für Reproduktionen, die im Rahmen von Berichten über das Bayerische Wirtschaftsarchiv verwendet werden.
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| 7. |
Entgelt für Sonderleistungen
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Sonderleistungen - insbesondere die Anfertigung von Transkriptionen, die Konzeption von Ausstellungen sowie vergleichbare Arbeiten - werden mit
€ 75,- pro Stunde Zeitaufwand
in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die angefallenen Sachkosten berechnet. Für die Erstellung von Festschriften und ähnlich umfangreiche Projekte kann ein pauschales Entgelt vereinbart werden.
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| 8. |
Zahlungsmodalitäten |
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Das Entgelt ist nach Zahlungsaufforderung innerhalb der gesetzten Frist zu entrichten.
Bei nicht fristgerecht erfolgendem Zahlungseingang wird eine Mahngebühr von € 3,- erhoben.
Der Förderkreis Bayerisches Wirtschaftsarchiv e.V. kann einen angemessenen Vorschuss auf das Entgelt verlangen.
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